Zum Thema Tierheim
und dem Erlass der Hundesteuer


Unterstützung für Tierheim
Beitrag aus der BRAWO vom 28.04.2021

Gegen Anträge von AfD sowie SPD/Grüne gestimmt

Rathenow (MOZ) Der letzte Finanzausschuss beschäftigte sich erneut mit den Anträgen von AfD sowie SPD/Grüne zu Erlass der Hundesteuer für Tiere aus dem Rathenower Tierheim beziehungsweise eines Zuschusses in Höhe der Hundesteuer für jeweils ein Jahr, um das Tierheim zu unterstützen.
„Städte wie Falkensee, Brandenburg/Havel, Potsdam oder Berlin haben ähnliche Regelung”, warb Dr. Uwe Hendrich noch einmal für den AfD-Antrag, während Hartmut Rubach (SPD) noch einmal deutlich machte, dass eine Richtlinie zum einmaligen Zuschuss unbürokratischer wäre.
„Ich halte beide Regelungen für das Tierheim nicht für hilfreich. Das Tierheim sollte eher institutionell stärker gefördert werden“, sprach der Ausschussvorsitzende und Hundehalter Daniel Golze (Die Linke) gegen beide Anträge aus. Mit zwei Ja- und drei Nein-Stimmen, bei zwei Enthaltungen sowie zwei Ja- und vier Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung stimmte der Ausschuss gegen die Anträge von SPD/Grüne und AfD.
Bereits im Frühsommer 2020 stellte die AfD-Fraktion einen Antrag, die Hundesteuer für Hunde, die aus dem Tierheim der Stadt an Rathenower Bürger vermittelt werden, für das erste Jahr (60 Euro) zu erlassen. Der Finanzausschuss lehnte diesen Antrag mit fünf Nein-Stimmen von sieben Abgeordneten ab.
Um die Hundesteuersatzung nicht extra ändern zu müssen, stellte SPD/Grüne einen geänderten Antrag: Rathenower, die einen Hund aus dem Tierheim holen, sollten einen einmaligen Zuschuss in Höhe der Hundesteuer von 60 Euro erhalten. Diesem Antrag stimmten in der Stadtverordnetenversammlung dann 19 der 23 anwesenden Abgeordneten zu. Als Zusatz wurde der Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Rathenow in den Beschluss aufgenommen.
Nachdem nachfolgende Ausschüsse coronabedingt teilweise ausfielen, wurden die Anträge von AfD und SPD/Grüne nun erneut im Finanzauschuss diskutiert. Die endgültige Entscheidung fällt in der SVV am Mittwoch (28.April).
Das Tierheim erhält von der Stadt Rathenow die entstehenden Kosten für Fundtiere für die ersten 35 Tage erstattet. Zudem wurde der Tierschutzverein beim Aufbau des Tierheims durch die stadt unterstützt.
Simone Weber


AfD-Antrag zur Hundesteuer in Rathenow doch erfolgreich
Beitrag aus der BRAWO vom 26.06.2020

Einmalig 60 Euro zahlt Rathenow fortan denjenigen, die aus dem Tierheim in der Bammer Landstraße einen Vierbeiner als Ersthund zu sich nehmen.

Rathenow (MOZ) Überraschendes Ergebnis: Der AfD-Antrag zur Erlassung der Steuer für ein Jahr für Hunde, die aus dem Tierheim an Rathenower Bürger vermittelt werden, war Tage zuvor im Finanzausschuss mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Damit schien das Abstimmungsverhalten zum Antrag in der Stadtverordnetenversammlung vorhersehbar. Es kam anders.
Nachdem bereits Eugen Gliege, er ist als sachkundiger Einwohner für die AfD tätig, in der Einwohnerfragestunde noch einmal für den AfD-Antrag geworben hatte, machte Uwe Hendrich in der Begründung zum Antrag seiner Fraktion noch einmal folgende Rechnung auf: "Die Hundesteuer für den ersten Hund beträgt im Jahr 60 Euro. Die Stadt erstattet dem Tierheim für einen im Tierheim untergebrachten Fundhund für maximal 35 Tage pro Tag sieben Euro – ein deutlicher finanzieller Vorteil für den Erlass der Hundesteuer als Anreiz, bei Hundewunsch ein Tier aus dem Tierheim zu holen", so der AfD-Fraktionsvorsitzende.

Hendrich führte zudem Beispiele anderer Kommunen an, die ähnlich verfahren, wie es die AfD nun für Rathenow beantragt hatte.

"Um die Hundesteuersatzung nicht extra zu ändern und auch, um nicht gegen die steuerliche Gleichbehandlung zu verstoßen, schlägt die SPD-Fraktion vor, einem Rathenower, der einen Erst-Hund aus dem Tierheim holt, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 60 Euro zu zahlen, anstatt die Hundesteuer für ein Jahr zu erlassen", erläuterte SPD-Fraktionschef Hartmut Rubach den Änderungsantrag seiner Fraktion. "Bedingung sei, dass der Betreffende zwei Jahre zuvor kein Hund im Tierheim abgegeben habe."

Überraschenderweise stimmten sodann 19 der 23 anwesenden Abgeordneten für den durch die Alternative für Deutschland eingebrachten und von den Sozialdemokraten geänderten Antrag. Als Zusatz wurde der Vorbehalt der  Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt in den Beschluss mit aufgenommen.
Simone Weber


Keine Mehrheit im Finanzausschuss Rathenow für AfD-Antrag
Beitrag aus der BRAWO vom 16.06.2020

Hundesteuererlass bei Tieren aus dem TierheimIngo Willimzig (li.) und Ralf Maasch gehören der AfD-Fraktion in der Rathenower Stadtverordnetenversammlung an. Im Dezember lieferten sie im Tierheim eine Futterspende aus. © Foto: Weber

Rathenow (BRAWO) Auch die Alternative für Deutschland (AfD) in Rathenow zeigt ein Herz für Tiere. Etwa im Dezember gab es eine Futterspende für das Tierheim in der Bammer Landstraße. Zuletzt brachte die Stadtverordnetenfraktion der Partei einen Antrag in  den Finanzausschuss ein, der die Erlassung von Steuern für jene Hunde beinhaltete, die aus dem Tierheim heraus an Rathenower Bürger vermittelt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
"Auf Grund von Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust während der Corona-Krise und der damit verbundenen finanziellen Situation mancher Tierhalter ist zu befürchten, dass vermehrt Hunde im Tierheim abgegeben werden. Dies wäre mit erhöhten Aufwendungen für das Tierheim und die Stadt verbunden", begründete Dana Steinicke den Antrag ihrer AfD-Fraktion. "Zudem soll der Antrag ein Anreiz sein, bei Hundewunsch ein Tier aus dem Rathenower Tierheim zu holen."

Die Stadt stellt dem Tierschutzverein das Tierheimgelände pachtfrei zur Verfügung. Seit 2001 trägt die Kommune auch die Gebäudeversicherung von jährlich etwa 220 Euro. Für maximal 35 Tage zahlt Rathenow für jeden aufgefundenen und im Tierheim untergebrachten Hund sieben Euro pro Tag. Von den insgesamt 33 im Jahr 2019 vermittelten Hunden kamen sieben an Hundehalter im Stadtgebiet. Die Zahlen für die Vorjahre sehen ähnlich aus. Bis Mitte Mai 2020 wurden bisher nur zwei Hunde vermittelt – außerhalb Rathenows. "Auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes habe ich ein Problem, nur die Hundesteuer für an Rathenower vermittelte Hunde einseitig zu erlassen", so Ausschussvorsitzender und Hundehalter Daniel Golze (Die Linke), dem Karsten Ziehm (FDP) zustimmte.

Es wurde unerwartet lange diskutiert, auch über mögliche Ersparnisse für die Stadt wegen geringerer Kosten durch zusätzlich vermittelte Tierheim-Hunde. "Die Hundesteuer ist grundsätzlich eine Ordnungssteuer, um Hunde im Stadtgebiet möglichst zu begrenzen", sprach sich Ordnungsamtsleiter Reinbern Erben gegen diesen Antrag aus. "Abgeordnete können gern einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung für das Tierheim spenden", schlug Hartmut Rubach (SPD) vor. Das sei eine effektivere Hilfe.

Fünf der sieben Ausschussmitglieder stimmten gegen den Antrag der AfD. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der SVV am 24. Juni. Einige Kommunen erlassen, befristet auf sechs Monate - bis maximal zwei Jahre, für aus Tierheimen vermittelte Hunde die Steuer. So auch Falkensee und Brandenburg an der Havel.
Simone Weber